Unterrichtszeit und Ferien

Die Unterrichtsdauer war zu verschiedenen Zeiten sehr unterschiedlich. Nach der 1586 vom Landesfürsten Ferdinand erlassenen Schulordnung dauerte der Unterricht im Sommer von 600 bis 1/2 10 Uhr, im Winter von 700 bis 1000 Uhr und von 1200 bis 1600 Uhr.

Im Weisthum von Nassereith (Gemeinde St.Jakob am Arlberg) vom Jahre 1656 wird erwähnt, daß die Schule zu Martini (11. November) beginnen soll. Im Inzinger Weisthum von 1616 wird die Schule zwar nicht genannt, aber es dürfte auch bei uns kaum anders zugegangen sein. Kaspar Prenseisen wird mit dem Unterricht auch nicht früher begonnen haben.

Nach dem Theresianischen Gesetz von 1774 traten die Anfänger am 24. April (St.Georg) in die Schule ein. Am 29. Juni (Peter und Paul) begannen die Ferien und dauerten bis nach dem Kirchtag. Die oberen Schulstufen besuchten nur die sogenannte Winterschule vom Martinitag bis St.Georgi, denn die Kinder wurden zu Feldarbeiten und zum Viehhüten gebraucht.

Hundert Jahre später hatte sich an der Unterrichtszeit noch nicht viel geändert. Nach der Chronik von Nagele begann das Schuljahr 1892/93 und 1893/94 nach dem Allerseelentag.

Erst ab Schuljahr 1894/95 wurde auf Grund des Ortsschulratsbeschlusses der Beginn der Winterschule auf den 15. Oktober vorverlegt und dauerte bis zum 15. April. Am Unterricht der Winterschule, der von 800 bis 1100 Uhr und von 1230 Uhr bis 1430 Uhr (ab 1903 von 1300 bis 1500 Uhr) währte, mußten alle schulpflichtigen Kinder teilnehmen.

Der Besuch der Sommerschule war nur für die unteren vier Schulstufen verbindlich. Es wurde vom 2. Mai bis 31. Juli und zwar nur vormittags von 700 Uhr bis 1000 Uhr unterrichtet.

Nach der noch vorhandenen Schulordnung vom 22. Juni 1903 waren Dauer und Unterrichtszeit der Winterschule noch gleich. Die Sommerschule dauerte bis 30. Juni, doch wurde von 700 Uhr bis 1000 Uhr und von 1300 bis 1500 Uhr unterrichtet.

Durch das Reichsvolksschulgesetz von 1869 und durch die Unterrichtsordnung von 1905 wurde die Schulpflicht auf acht Jahre ausgedehnt, der Schulbeginn und die Aufnahme der Anfänger vom Frühjahr auf den Herbst verlegt.

Der Donnerstag war immer unterrichtsfrei. Außer Donnerstag gab es noch folgende unterrichtsfreie Tage: 2. November, bis zum Ende des Ersten Weltkrieges auch der 19. November (Namenstag der Kaiserin), der 20. Jänner, Faschingsmontag und Faschingsdienstag, die drei Bitttage, Freitag nach Christi Himmelfahrt, 1. und 3. Mai, 12. Juni, ferner die Tage für den Empfang der heiligen Kommunion. Die Weihnachtsferien dauerten vom 24. bis 28. Dezember (später bis 2. Jänner), die Osterferien vom Gründonnerstag bis Osterdienstag.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde am Faschingsmontag und -dienstag, an den Bittagen, am Freitag nach Christi Himmelfahrt, am 3. Mai, am 12. Juni und am 20. Jänner nur bis 1000 Uhr unterrichtet. Aber schon Ende der zwanziger Jahre bestand an diesen Tagen normale Unterrichtszeit; nur der Sebastianitag (20. Jänner) hat heute noch die verkürzte Schulzeit.

Im großen und ganzen galt diese Schulordnung bis zum Beginn der nationalsozialistischen Zeit. Während dieser Zeit wurde der ungeteilte Vormittagsunterricht eingeführt. Nachmittags fanden nur Turnen und Handarbeit statt, soweit man diese Unterrichtsstunden am Vormittag nicht unterbrachte. Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrte man zum ganztägigen Unterricht mit schulfreiem Donnerstag zurück. Doch wurde bald wieder jeweils ab Mitte Mai bis Schulschluß nur vormittags unterrichtet. Ab Schuljahr 1964/65 wurde der ungeteilte Vormittagsunterricht endgültig eingeführt.

Seit der Schulreform von 1962 enthalten alle Schulordnungen für die Schulen in Stadt und Land die gleichen Schul- und Ferienzeiten.

http://www.pisch.at/Ernst/Wissen/Dorfbuch/Dorfbuch.html